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Akura Kapitalmanagement AG und Akura Kapitalmanagement II AG stellen InsolvenzantragDie durch die Verhaftung der ehemaligen Vorstände ins Gerede gekommenen Gesellschaften der Akura Finanzgruppe aus Würzburg, die Akura Kapitalmanagement AG und die Akura Kapitalmanagement II AG haben beim Amtsgericht Würzburg Insolvenzantrag gestellt. Ob das Insolvenzverfahren der Gesellschaften eröffnet werden wird, wird nun durch einen vom Gericht vorläufigen Insolvenzverwalter, RA Hanselmann, geprüft werden. Grundsätzlich besteht bei Ratenanlegern der Akura Kapitalmanagement AG und die Akura Kapitalmanagement II AG durch die Insolvenz die Gefahr, noch nicht eingezahlte Einlagen oder Ausschüttungen (wieder) einzahlen zu müssen. Der vorläufige Insolvenzverwalter teilte bereits jedoch mit, dass er nicht vorhat, geschädige Anleger auf weitere Einzahlungen in Anspruch zu nehmen, da er aus berechtigten Gründen davon ausgeht, dass alle Anleger bei Abschluss der Beteiligungsverträge getäuscht und falsch beraten wurden. Geschädigte Anleger hätten daher Gegenansprüche gegen die Akura Kapitalmanagement AG und die Akura Kapitalmanagement II AG. Weiterhin sollen wohl sämtliche Ansprüche der Anleger nicht als nachrangig, sondern als gleichrangig zu den Ansprüchen anderer Gläubiger behandelt werden, sodass geschädigte Anleger im Insolvenzverfahren mit einer Quotenzahlung rechnen können. Geschädigte Anleger sollten sich auf jeden Fall anwaltlich beraten lassen, um einerseits ihre Rechte im Insolvenzverfahren umfassend vertreten zu lassen. Andererseits wäre zu prüfen in welchem Umfang geschädigte Anleger Schadenersatzansprüche gegen die vor Ort tätigen Anlageberater wegen falscher Anlageberatung geltend machen können. Ferner können Ansprüche auf Schadenersatz wegen falscher Prospekte oder Straftaten der Vorstände (Ermittlungsverfahren laufen aktuell) gegen diese und/oder Hintermänner bestehen. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an Herrn RA Kutz – Fachanwalt für Bank- und Kapitalmarktrecht.
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